Hier die wichtigsten Unterschiede zwischen den Förderungsaktionen „Reparaturbonus“ und „Geräte-Retter-Prämie“:
• Die Förderungshöhe beträgt pro Bon nach wie vor 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten; maximal jedoch 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung beziehungsweise maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.
• Förderungsfähig sind Elektrogeräte und Elektronikgeräte der Kategorien Haushalt, Gesundheit, Computerbedarf und Bürobedarf, Unterhaltungselektronik, Babyartikel und Kinderartikel.
Die vollständige Geräteliste finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at/
Nicht mehr von der Förderung umfasst sind jedenfalls Smartphones, Fahrräder und E-Bikes. Weitere Beispiele nicht förderungsfähiger E-Geräte finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at/
Der grundlegende Ablauf der Förderungsaktion bleibt unverändert. Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at.
